GKV "Am Bertramshof" e.V.
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Kleingärtner haben Privilegien: Sie nutzen kommunales Land und zahlen wenig dafür. Die Höhe ihrer Pacht ist gedeckelt. Erlaubt ist höchstens das Vierfache der ortsüblichen Pacht, die im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau verlangt wird. 18 Cent kostet im Schnitt der Quadratmeter pro Jahr, in Großstädten 22 Cent, so der Bundesverband der Kleingatenvereine Deutschlands. Für die durchschnittliche Kleingartengröße von 370 Quadratmetern sind das zwischen 67 und 81 Euro pro Jahr. Außerdem genießen Kleingärtner Kündigungsschutz: Solange sie ihren Garten kleingärtnerisch nutzen, darf ihnen niemand ohne Weiteres kündigen. Das alles regelt das Bundeskleingartengesetz.
Im Gegenzug müssen sie sich an die Vorgaben des Gesetzes halten. So dürfen sie zum Beispiel Obst und Gemüse nur für den Eigenbedarf anbauen. Außerdem dienen Kleingärten der allgemeinen Erholung. Die Wege zwischen den Parzellen sind deswegen für Spaziergänger oder Jogger zugänglich (siehe dazu auch § 14(1) Generalpachtvertrag).
§14 Generalpachtvertrag
Zugänglichkeit für die Allgemeinheit
(1) Der Generalverpächter verpflichet sich, dafür Sorge zu tragen, das die Kleingartenanlagen während der Tageszeit für jedermann zugänglich sind.
Anschrift
GKV "Am Bertramshof" e.V.