GKV "Am Bertramshof" e.V.
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Ihr interessiert euch für eine Kleingartenparzelle?
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Wir sind ein gemeinnütziger Verein und unterliegen dem Vereinsrecht und insbesondere dem Bundeskleingartengesetz und natürlich unserer Satzung und der Gartenordnung.
Das bedeutet, die Parzellen müssen kleingärtnerisch genutzt werden. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben inzwischen die „Drittelregelung“ vorgegeben.
Das heißt, mindestens 1/3 der Parzellenfläche ist dem Anbau von Gemüse und Obst zur Selbstversorgung vorbehalten.
Mehr geht immer, aber ein gewerbsmäßiger Anbau ist unzulässig.
Ihr müßt Mitglied in unserem Verein werden. Der Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit jährlich 50,00 €
Nach Erwerb der Mitgliedschaft könnt ihr, mit Zustimmung des Vorstandes, einen Unterpachtvertrag abschließen.
Die Pacht richtet sich nach der Größe der Parzelle und anteilig kommen noch die Gemeinschaftsflächen hinzu.
Der Pachtvertrag wird auf Dauer abgeschlossen und unterliegt den Kündigungsfristen nach unserem Unterpachtvertrag.
Falls eine Laube auf der Parzelle steht, könnt ihr diese versichern und seid verpflichtet diese instand zu halten. Die Gruppengrundversicherung beträgt mindestens 35,00 € und richtet sich nach dem Wert und Inhalt der Laube - weitere Versicherungsinformationen hierzu finden Sie in der Rubrik Versicherungshinweise.
Einmalig verlangen wir eine Aufnahme/Umschreibungsgebühr von 63,50 €. (In dem Betrag enthalten ist die Umschreibungs-gebühr von 13,50 € und der erste Jahresmitgliedsbeitrag von 50,00 €). Alle Beträge müssen direkt an den Verein gezahlt werden und sind immer fällig zum 01.10. für das Folgejahr und werden dann per Lastschrift von eurem Konto eingezogen, ein entsprechendes SEPA Mandat wird eingefordert.
In unserer Anlage gibt es fließendes Wasser.
Wir haben einen ehrenamtlichen Vorstand.
Unsere Anlage wird durch alle Mitglieder gepflegt. Dafür sind jährlich Gemeinschaftsarbeit- bzw. Pflichtstunden angesetzt, zurzeit sind dies 4 Stunden pro Parzelle. Die Termine werden in den Aushängen und hier auf der Webseite bekanntgegeben. Mitglieder, die diese nicht leisten, müssen als Ausgleich 20,00 € je nicht geleistete Pflichtstunde zahlen.
Das Ziel des Kleingartens ist die kleingärtnerische Nutzung und Erholung. Das kann jedoch nur verwirklicht werden, wenn alle gemeinschaftlich zusammenarbeiten,
aufeinander Rücksicht nehmen und sich an die aufgestellten Regeln halten.
Der Rahmen hierfür ist u. a. die Gartenordnung, sie ist Bestandteil unserer Satzung.
Insbesondere die Regeln zu Ruhezeiten sind unbedingt zu beachten.
Der Vorstand
Anschrift
GKV "Am Bertramshof" e.V.