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GKV "Am Bertramshof" e.V.

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Kleingärtner haben Privilegien: Sie nutzen kommunales Land und zahlen wenig dafür. Die Höhe ihrer Pacht ist gedeckelt. Erlaubt ist höchs­tens das Vierfache der orts­üblichen Pacht, die im erwerbs­mäßigen Obst- und ­Gemüse­anbau verlangt wird. 18 Cent kostet im Schnitt der Quadrat­meter pro Jahr, in Groß­städten 22 Cent, so der Bundes­verband der Kleingatenvereine Deutschlands. Für die durch­schnitt­liche Kleingartengröße von 370 Quadrat­metern sind das zwischen 67 und 81 Euro pro Jahr. Außerdem genießen Kleingärtner Kündigungs­schutz: Solange sie ihren Garten kleingärtnerisch nutzen, darf ihnen niemand ohne Weiteres kündigen. Das alles regelt das Bundeskleingartengesetz.

Im Gegen­zug müssen sie sich an die Vorgaben des Gesetzes halten. So dürfen sie zum Beispiel Obst und Gemüse nur für den Eigenbedarf anbauen. Außerdem dienen Kleingärten der allgemeinen Erholung. Die Wege zwischen den Parzellen sind deswegen für Spaziergänger oder Jogger zugäng­lich (siehe dazu auch § 14(1) Generalpachtvertrag).

§14 Generalpachtvertrag

Zugänglichkeit für die Allgemeinheit
(1) Der Generalverpächter verpflichet sich, dafür Sorge zu tragen, das die Kleingartenanlagen während der Tageszeit für jedermann zugänglich sind.

 

 

Anschrift

GKV "Am Bertramshof" e.V. 

Seydlitzstraße 31
    Telefon: 0451-606407
      info(@)gkv-am-bertramshof.de
        www.gkv-am-bertramshof.de

            Öffnungszeiten

             Unsere Geschäftsstelle ist jeden ersten Donnerstag im Monat von 17:30 Uhr bis19:30 Uhr für Sie geöffnet. Außerhalb der Sprechzeiten vereinbaren Sie bitte einen Termin.
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