Hey Gartenfreundinnen und Gartenfreunde
Zur Pflege der Hecken und Wege in unserer Kleingartenanlage verweisen wir auf unsere Gartenordnung Absatz V
- Der Pflegeschnitt der Hecken ist ganzjährig, aber mit Rücksicht auf belegte Vogelnester, zulässig.
- Die Hecken innerhalb der Kleingartenanlage sind auf die Höhe von max 1.20 m zu schneiden und auf max 1.40 m zu halten !!!
- Die Außenhecken zum Wakenitz-Wanderweg und zur Wallbrechtstrasse gehören den jeweiligen Parzellen und müssen dem entsprechend von den Pächtern gepflegt werden.
- Die Außenhecken und die Hecken am Hauptweg, das ist der Bertramsweg, sollten die Höhe von 1,80 m nicht überschreiten.
- Jeder Pächter ist verpflichtet, den an seinem Garten angrenzenden Weg sauber und unkrautfrei zu halten. Rasenwege sind dem entsprechend zu pflegen und zu mähen.
Der Vorstand bittet alle Pächer, diese Regeln um zu setzen.