Die Bauaufsicht
Die Bauaufsicht wird vom Vorstand bestellt und auf der Jahresmitgliederversammlung für 3 Jahre bestätigt und
- Sie erhält vom Vorstand den genehmigten Bauantrag zur weiteren Bearbeitung und
ist Ansprechpartner für den Pächter bei der Ausführung seines genehmigten
Bauantrages. - Sie nimmt die Anzeige des Pächters zur Beendigung der Bauarbeiten an, führt die
Endabnahme durch und gibt den Bauantrag zur Kenntnisnahme an den Vorstand
zurück. - Ihr obliegt im Rahmen von Begehungen die Kontrolle über Veränderungen an
Bebauungen im Gelände des Vereins. Sie meldet ungenehmigte Veränderungen
an Bebauunge im Geländes des Vereins dem Vorstand zur weitren Veranlassung
Bitte denkt daran, dass der Bauantrag
vor dem Bau gestellt und genehmigt werden muss.